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   BGH, 18.04.1986 - V ZR 280/84   

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https://dejure.org/1986,6239
BGH, 18.04.1986 - V ZR 280/84 (https://dejure.org/1986,6239)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1986 - V ZR 280/84 (https://dejure.org/1986,6239)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1986 - V ZR 280/84 (https://dejure.org/1986,6239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Schenkung von hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück unter Ehegatten wegen groben Undanks - Fehlende Aufklärung des Berufungsgerichts über die Möglichkeit einer Anstandsschenkung - Anstandsschenkung aufgrund der Hilfe des beschenkten Ehegatten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 78/79

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schenkung einer auf den Anstand zu

    Auszug aus BGH, 18.04.1986 - V ZR 280/84
    Richtig weist das Berufungsgericht zwar darauf hin, daß es sich hier nicht um ein übliches Gelegenheitsgeschenk oder um ein gebräuchliches Geschenk unter nahen Verwandten gehandelt hat, das schon vom Wert oder Anlaß her als Anstandsschenkung zu gelten hätte und deshalb ohne weiteres der Vorschrift des § 534 BGB zuzuordnen wäre (vgl. Senatsurt. v. 19. September 1980, V ZR 78/79, NJW 1981, 111; Staudinger/Reuss, BGB 12. Aufl. § 534 Rdn. 6).

    Eine Zuwendung, die sich nicht durch solche typischen Merkmale als Anstandsschenkung erweist, kann als belohnende Schenkung, von der das Berufungsgericht offenbar ausgeht, einer Anstandspflicht entsprechen, wenn das Geschenk nicht erheblich über das Maß an Freigebigkeit hinausgeht, das der Beschenkte als Ausgleich für eigene Leistungen vom Schenkenden anständigerweise erwarten durfte (Senatsurt. v. 19. September 1980 aaO).

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Auszug aus BGH, 18.04.1986 - V ZR 280/84
    Es gebe aber keine Vermutung dafür, unter Eheleuten erbrachte Leistungen erfolgten mangels besonderer Absprache stets entgeltlich; es könne sich ebenso um eine "unbenannte Zuwendung" handeln (Hinweis auf BGH NJW 1982, 2236).
  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 18.04.1986 - V ZR 280/84
    § 530 BGB ist auch nach Inkrafttreten des 1. Eherechtsgesetzes für den Widerruf von Schenkungen unter Ehegatten anwendbar geblieben (BGHZ 87, 145, 147 ff [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82] mit ausführlicher Begründung und Nachw.).
  • OLG Celle, 13.02.2020 - 6 U 76/19

    Übergeleitete Schenkungsrückforderungsansprüche; Schenkungen einer Großmutter an

    Bei den langjährigen Zahlungen, die die in beschränkten finanziellen Verhältnissen lebende Großmutter auf jeweils ein Bonussparkonto vorgenommen hat, hat es sich aber nicht um ein übliches Gelegenheitsgeschenk oder ein gebräuchliches Geschenk unter nahen Verwandten gehandelt, das schon vom Wert oder Anlass her als Anstandsschenkung zu gelten hätte (vgl. BGH, V ZR 280/84, Urteil vom 18. April 1986, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Bei ungewöhnlichen Schenkungsobjekten wie Grundstücken ist dies kaum zu bejahen (Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 534 Rz. 3; vgl. auch BGH NJW 1981, 111; NJW-RR 1986, 1202, je zu § 534).
  • OLG Oldenburg, 05.03.1996 - 12 U 60/95

    Rückforderung einer Schenkung durch einen Sozialhilfeträger; Rückgabe eines

    Das sind belohnende Schenkungen für Pflegeleistungen durch Verwandte nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Ausbleiben einer solchen Belohnung als sittlich anstößig erscheinen lassen, z.B. wenn die Pflegeleistung unter schweren persönlichen Opfern erbracht wird und der Leistende deswegen in eine Notlage gerät (BGH NJW 1984, 2089; BGH NJW 1986, 1926; BGH NJW-RR 1986, 1202 [BGH 18.04.1986 - V ZR 280/84] ;BGH NJW 1981, 111; Münchener Kommentar/Kollhosser, 3. Aufl., § 534 BGB Rz.6).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 241/91

    Erforderlichkeit neuerlicher Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren -

    Sie kann deshalb ebensowenig wie der Ausbau des Schopfes als Wohnung für die Tochter Anlaß sein, anzunehmen, der Anstand gebiete der Ehefrau, die Hälfte ihres Vermögens deshalb dem Beklagten zu übertragen (Senatsurt. v. 18. April 1986, V ZR 280/84, NJW-RR 1986, 1202), zumal die Klägerin neben ihrer Tätigkeit als Hausfrau selbst nach Kräften in der Landwirtschaft mitgeholfen hat.
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